Allgemeine Geschäftsbedingungen für SB-Waschplatzanlagen
Die Benutzung der SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder des Personals sind zu beachten.
2. Folgende Mindestabstände zum Fahrzeug sind einzuhalten:
– Hochdrucklanze ca. 30 cm
– Klarspülfunktion ca. 30 cm
– Lackkonservierung ca. 30 cm
– Glanzspülfunktion ca. 30 cm
3. Der Benutzer sollte sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten SB-Anlagen (SB- Sauger, SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile (z.B. Waschbürsten, Waschlanzen,……) überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/Personal darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder nach der durchgeführten Wäsche eine Beschädigung an der Anlage oder Anlagenteile auftritt.
4. Ist vor oder während der Wäsche erkennbar, dass durch die Durchführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so hat die Wäsche zu unterbleiben und der Betreiber ist zu informieren.
Tritt während der Wäsche ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, dass durch die Fortführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist die Wäsche sofort zu unterbrechen (Drehschalter oder NOT-Aus) und der Betreiber über diesen Umstand zu informieren.
5. Die SB-Waschanlagen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, also zur Reinigung von normal verschmutzten Personenkraftwagen, Motorroller, Motorräder und Fahrräder (Fahrzeugoberwäsche) benutzt werden.
Die Reinigung anderer Fahrzeuge und Gegenstände ist ausdrücklich untersagt.
Die Benutzung darf nur nach Bezahlung und entsprechender Programmwahl erfolgen.
Die SB-Anlagen und ihre Teile dürfen nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden.
Insbesondere ist die Motorenreinigung untersagt. Untersagt ist auch die Reinigung von Kraftfahrzeugteilen, an denen Kraft- oder Schmierstoffe oder sonstige Chemikalien wie Lacke, Industriebstaub o. Ä. unmittelbar abgewaschen werden könnten. Die SB-Anlage und ihre Anlagenteile dürfen nicht zur Innenreinigung, vor allem nicht zur Innenreinigung von Transportfahrzeugen verwendet werden.
Der Benutzer hat die Waschboxen/Saugerplätze so zu verlassen, dass ein nachfolgender Kunde diese ungehindert und ordnungsgemäß benutzen kann.
6. Der Nutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber/Personal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, der Betreiber oder sein Personal haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.
7. Die Verwendung mitgebrachter Reinigungsmittel/Chemie oder ähnlicher Produkte ist streng verboten! Die in der Anlage verwendete Chemie ist optimal zur Reinigung und Pflege der Fahrzeuge abgestimmt und darf nicht durch andere chemische Stoffe beeinflusst werden. Dies kann viele negative Auswirkungen haben, unter anderem auf den Zustand der Waschtechnik oder der Abwasserbehandlungsanlage. Den Weisungen des Personals ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen die o.g. Reinigungsrichtlinien kann zu einer erheblichen Umweltbelastung führen, z.B. dadurch, dass Stoffe, die nicht durch die Filteranlage ausgefiltert werden, ins Abwasser gelangen. Außerdem kann der Einsatz fremder Chemiekalien/Reinigungsmittel zur Verletzung abwasserrechtlicher Vorschriften führen, was gegebenenfalls strafbar ist. Ein Verstoß gegen diese Regel kann also auch zu einer Anzeige und einer Verfolgung durch die Polizei oder Ordnungsbehörden führen.
Die Kosten die durch mitgebrachte Reinigungsmittel/Chemie entstehen, können sehr hoch sein (Ersatz der Reinigungstechnik oder der Abwasserbehandlungsanlage, Umweltbeseitigungskosten, Strafen oder Bußgelder). Alle Kosten, die durch die Verwendung fremder bzw. mitgebrachter Reinigungsmittel/Chemie entstehen, sind vom Verursacher zu tragen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Die maximale Fahrzeughöhe in den SB-Waschboxen beträgt 2,30 m.
9. Vorsicht beim Saugen: Aufgrund der Saugkraft der Sauger ist es möglich, dass lose im Fahrzeug liegende Teile oder Gegenstände aufgesaugt werden. Hierfür besteht keine Haftung des Anlagenbetreibers. Aufgesaugte Teile oder Gegenstände können aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine großangelegte Zentralstaubsaugeranlage handelt, nicht wiederbeschafft werden. Ein Wiederfinden aufgesaugter Teile ist technisch ausgeschlossen.
Vor dem Saugen hat sich der Nutzer von dem ordnungsgemäßen Zustand der Saugerdüse zu überzeugen. Im Zweifelsfalle hat das Saugen zu unterbleiben und der Betreiber/Personal ist zu verständigen.
Die Sauger dürfen ausschließlich zur Innenreinigung normalverschmutzter Fahrzeuge benutzt werden. Der Kofferraum darf nur ausgesaugt werden, wenn sich darin Pkw-übliche Verschmutzungen befinden (keine Industriestäube o.ä.).
Beim Saugen ist größte Sorgfalt anzuwenden. Die Saugerdüse darf nicht auf empfindliche Oberflächen direkt aufgesetzt werden (z.B. Leder, Alcantara, Bildschirmmonitore usw.).
10. Das Abladen/Abstellen von Müll ist nicht erlaubt und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. In die vorhandenen Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeug-
reinigung eingeworfen werden. Soweit für unterschiedliche Abfälle verschiedene Behältnisse
vorhanden sind, ist der Abfall in den jeweils dafür bestimmten Behälter einzuwerfen.
11. Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die StVO.
12. Die Benutzung der Waschboxen/Saugerplätze darf nur durch Berechtigte und nur zum
Zwecke der Reinigung der zugelassenen Fahrzeuge in der erlaubten Art und Weise
geschehen. Das Betreten der Waschboxen/Saugerplätze zu anderen Zwecken oder durch
andere Personen ist verboten.
13. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seines Erfüllungsgehilfen.
14. Bei Verstoß gegen die Benutzungsvorschriften haftet der Nutzer der SB-Anlage und ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
15. Das gesamte Betriebsgelände der Firma … wird videoüberwacht. Mit Nutzung der SB-Waschplatzanlage/Saugeranlage erklären Sie stillschweigend Ihr Einverständnis mit der Videoüberwachung.
16. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil einer Klausel unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
17. Das Unternehmen …. nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gerichtsstand ist ….